§ Häufige Fragen

Fragen, ehrlich
beantwortet.

Steht Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns: Wir antworten auch dann ehrlich, wenn die Antwort einmal «das passt nicht» lautet.

01 Grundsätzliches

Ist Kurzzeitvermietung überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich ja. Je nach Gemeinde und Kanton gelten eigene Regeln, etwa Meldepflichten oder Gästetaxen. Was an Ihrer Adresse gilt, klären wir vor dem Vertragsabschluss ab.

Was kostet mich das?

Nichts. Wir sind Ihr Mieter und zahlen eine fest vereinbarte Miete. Einrichtung, Reinigung, Gästebetreuung und Vermarktung bezahlen wir, unabhängig davon, wie viele Gäste tatsächlich da waren. Im Übrigen gilt die übliche Rollenteilung zwischen Mieter und Vermieter: Was das Gebäude selbst betrifft, bleibt wie bei jeder Vermietung bei Ihnen.

Wie läuft die Zusammenarbeit im Alltag?

Sie haben unsere direkte Nummer und erreichen immer eine von uns beiden. Sie selbst organisieren nichts. Wenn Sie regelmässig Einblick möchten, vereinbaren wir gerne Fotos oder kurze Updates zu Ihrer Wohnung.

02 Wohnung & Unterhalt

Was passiert mit meiner Wohnung während der Mietdauer?

Nach jedem Aufenthalt wird die Wohnung professionell gereinigt. Dabei wird auch ihr Zustand kontrolliert, und kleinere Mängel fallen früh auf. Was in unserem Verantwortungsbereich liegt, beheben wir direkt.

Wer kümmert sich um Reparaturen?

Den Kleinunterhalt in unserem Verantwortungsbereich erledigen wir, ohne Sie damit zu beschäftigen. Bei grösseren Schäden und bei allem, was das Gebäude betrifft, ziehen wir Sie selbstverständlich bei.

Und wenn etwas kaputtgeht?

Kleine Schäden beheben wir selbst, ohne Sie damit zu belasten. Für alles Weitere verfügen wir über eine umfangreiche eigene Absicherung für die Kurzzeitvermietung; je nach Buchungsweg bestehen zusätzlich Schutzmechanismen der Plattformen.

03 Gäste

Welche Gäste übernachten in meiner Wohnung?

Das hängt von der Wohnung ab: Das Gästekonzept stimmen wir auf das Objekt und den Standort ab. Eine ländliche Wohnung in der Nähe von Ausflugszielen erhält ein anderes Konzept als eine Stadtwohnung. In allen Fällen bevorzugen wir Gäste, die auf den Buchungsplattformen bereits gute Bewertungen haben.

Was ist mit Lärm, Partys, der Nachbarschaft?

Die Hausordnung gilt auch für unsere Gäste: keine Partys, die Nachtruhe wird respektiert. Die Verantwortung gegenüber der Nachbarschaft übernehmen wir.

04 Vertrag & Versicherung

Wie funktioniert die Versicherung?

Wir verfügen über eine umfangreiche eigene Absicherung für die Kurzzeitvermietung; je nach Buchungsplattform bestehen zusätzliche Schutzmechanismen. Was im Einzelfall greift, hängt vom konkreten Schaden ab. Pauschale Garantien geben wir deshalb keine ab. Der Kern für Sie: Schäden werden professionell behandelt und nicht auf Sie abgewälzt.

Geht das auch bei Stockwerkeigentum?

Oft ja. Wichtig ist, dass das Reglement die Nutzung zulässt und die Verwaltung einverstanden ist. Das schauen wir vor dem Vertragsabschluss gemeinsam mit Ihnen an.

Was passiert am Vertragsende?

Nach der festen Mietdauer von 2–5 Jahren möchten wir den Vertrag jeweils um zwei weitere Jahre verlängern, wenn es für beide Seiten stimmt. Und falls nicht: Sie erhalten eine Wohnung zurück, die regelmässig gereinigt, kontrolliert und gepflegt wurde.

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